AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung Baumservice-Leipzig

Stand 28.07.2023

Vertragsabschluss

Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen.

Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Auftraggeber unsere Geschäftsbedingungen an, es sei denn, er gibt eine ausdrücklich abweichende Erklärung bei Auftragserteilung ab.

Leistungsbeschreibung

Baumfällung:
Schnitt maximal 20 cm über Geländehöhe, Baumstubben verbleibt im Boden

Formschnitt:
Gehölzschnitt zur Herstellung eines optischen Eindrucks

Kronenpflege:
Ausschneiden von toten, kranken, gebrochenen, beschädigten, sich kreuzenden und reibenden Ästen; Vorbeugen von Fehlentwicklungen durch Schnittmaßnahmen im Feinast- und Schwachastbereich, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig**

Totholzentnahme:
Entfernen von toten und gebrochenen Ästen ab Schwachaststärke aus Gründen der Verkehrssicherheit

Kroneneinkürzung:
Schnittmaßnahme zur Verkleinerung der Krone im Fein-, Schwach-, und Grobastbereich des Baumes, optische Gesichtspunkte sind zweitrangig, Kronenauslichtung entfernt ganze Äste am Ansatz zur Erhöhung der Winddurchlässigkeit der Krone.

  1. Es werden keine Wundverschlußmittel verwendet.
  2. Totholzentnahmen und Kronenpflege werden grundsätzlich im komplett belaubten Zustand des Baumes durchgeführt. Besteht der Kunde auf früheren Beginn der Arbeiten, nimmt er in Kauf, daß Äste, die noch Knospen haben, also noch nicht eindeutig als tot zu identifizieren sind, stehengelassen werden.
  3. Für Baumfällungen muß eine Fäll-Genehmigung der zuständigen Behörde, die die jeweilige Baumschutzverordnung verwaltet, vorliegen und als Kopie für unsere Unterlagen bereitgestellt werden.
  4. Für Baumfällarbeiten außerhalb der vom Landesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen Zeit (in der 1. Oktober bis 28.Februar) muß durch den Auftraggeber das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde eingeholt werden.
  5. Es gelten die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen Baumpflege (ZTV-Baumpflege, Hrsg. FLL Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V., Friedensstraße 4, 53115 Bonn), Stand 2017.


Ausführungsfristen

  1. Die von uns genannten Ausführungsfristen oder –zeiten sind nicht Vertragsbestandeil, sondern stellen nur eine Empfehlung bzw. Schätzung dar, außer es wird ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
  2. Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen verlängern sich die Ausführungsfristen angemessen oder werden neu vereinbart.
  3. Aus Gründen der Unfallverhütung arbeiten wir nicht bei Dauerregen, Schnee, Eis, Reif sowie durchschnittlichen Tages-Außentemperaturen unter 5°C.
  4. Falls wir selbst in Verzug geraten, muß der Kunde uns eine zweiwöchige Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Nachfrist kann er vom Vertrag zurücktreten, falls noch nicht innerhalb der Frist mit der Ausführung begonnen wurde.


Zahlungsbedingungen

  1. Sämtliche Zahlungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, sind sofort nach Rechnungsstellung rein netto kostenfrei zu bezahlen.
  2. Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn die Zahlung 10 Tage nach Zugang der Rechnung nicht beglichen ist.


Salvatorische Klausel

Sollte ein Vertragsbestandteil nichtig sein, soll davon nicht der ganze Vertrag betroffen sein. An die Stelle des betreffenden Teils soll eine für beide Vertragspartner günstige Regelung treten.

Kontakt
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